Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Rhein Medifahrt GmbH

Wallonischer Ring 25, 52222

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Krankenfahrten zwischen der Rhein Medifahrt GmbH, Wallonischer Ring 25, 52222

Stolberg (nachfolgend „Rhein Medifahrt“), und dem Fahrgast, der bestellenden Person oder der bestellenden Einrichtung (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“).

  1. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer ist.
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Rhein Medifahrt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich

zu.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Fahrten können telefonisch, per E-Mail, oder über ein Online-Kontaktformular beauftragt werden.
  2. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung der Fahrt durch Rhein Medifahrt zustande.
  3. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB verbindlich an.
  4. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Bezahlung der Fahrt, sofern keine wirksame und genehmigte Kostenübernahme durch einen Kostenträger vorliegt.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Rhein Medifahrt erbringt nicht qualifizierte Krankenfahrten, insbesondere:
    • Rollstuhlfahrten
    • Tragestuhlfahrten
    • Liegendfahrten
  2. Grundlage der Beförderung ist die jeweilige Bestellung oder eine ärztliche Verordnung.
  3. Rhein Medifahrt schuldet ausschließlich die Beförderung von Personen. Eine medizinische Betreuung oder Behandlung ist nicht Vertragsbestandteil.

§ 4 Verordnung und Kostenübernahme

  1. Liegt bei Fahrtbeginn keine genehmigte Verordnung vor, kann der Auftraggeber eine Kostenübernahmeerklärung unterzeichnen.
  2. Die genehmigte Verordnung ist innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nachzureichen.
  3. Wird die Verordnung nicht fristgerecht eingereicht oder vom Kostenträger abgelehnt, ist der vollständige Rechnungsbetrag vom Auftraggeber zu zahlen.
  4. Rhein Medifahrt ist nicht verpflichtet, Genehmigungen bei Krankenkassen einzuholen oder den Genehmigungsstatus zu prüfen.

§ 5 Mitwirkungspflichten

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen vor Fahrtbeginn zu übergeben.
  2. Der Auftraggeber hat bei Bestellung anzugeben, ob eine gesetzliche Zuzahlungsbefreiung besteht.

Eine Überprüfung durch Rhein Medifahrt erfolgt nicht.

  1. Erscheint der Fahrgast nicht zum vereinbarten Zeitpunkt am Abholort (Leerfahrt), wird der volle Fahrpreis berechnet.
  2. Der Auftraggeber hat eine korrekte Rechnungsanschrift anzugeben.

Kosten der Adressermittlung oder Rücklastschriften trägt der Auftraggeber.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
  2. Besteht ein gültiger Vertrag mit dem jeweiligen Kostenträger, erfolgt die Direktabrechnung.
  3. Besteht kein Vertrag mit dem Kostenträger (z. B. private Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung), gelten die jeweils gültigen Privatpreise.
  4. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Zusätzlich können Mahnkosten sowie Inkassokosten geltend gemacht werden.
  6. Rhein Medifahrt ist berechtigt, offene Forderungen an Inkasso- oder Abrechnungsdienstleister abzutreten.

§ 7 Stornierung

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist möglich:
    • bis 4 Stunden vor Abholung bei Entfernungen bis 10 km
    • bis 24 Stunden vor Abholung bei Entfernungen über 10 km
  2. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen wird der volle Fahrpreis berechnet.

§ 8 Haftung

  1. Rhein Medifahrt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rhein Medifahrt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
  3. Keine Haftung besteht für:
    • Verkehrsverzögerungen
    • höhere Gewalt
    • Witterungseinflüsse
    • Terminverschiebungen durch medizinische Einrichtungen
  4. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Verdienstausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ G Datenschutz (Art. 13 DSGVO)

  1. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:

Rhein Medifahrt GmbH Wallonischer Ring 25

52222 Stolberg

  1. Verarbeitet werden ausschließlich abrechnungsrelevante Daten wie:
    • Name
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Kostenträger
    • Fahrtdaten
  2. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Abrechnung oder Forderungsdurchsetzung an:
    • opta data Finance GmbH
    • Creditreform
    • Gerichte, Rechtsanwälte, Behörden
  3. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lat. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lat. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Forderungsdurchsetzung).
  4. Die Daten werden entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.
  5. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Beschwerde bei der zuständigen

Aufsichtsbehörde.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Aachen.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen. (Amtsgericht Aachen).

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.